Zero-Toleranz-Politik

Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird sofort ohne Vorwarnung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Wenn auf einer Veranstaltung der Fachschaft eine körperliche Auseinandersetzung entsteht, werden alle Beteiligten sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Als Fachschaft werden wir in jedem der genannten Fälle von dem Hausrecht Gebrauch machen und die entsprechenden Personen von der Veranstaltung, sowie gegebenenfalls von allen weiteren Veranstaltungen ausschließen. Dies ist abhängig von der Härte des Vergehens. Eine Entscheidung darüber obliegt dem erweiterten Fachschaftsvorstand.

Weitere Veranstaltungen, die im direkten Zusammenhang mit der Fachschaft stehen, wie der Staatsexamensball, können von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Ein ausgesprochenes Hausverbot gilt somit auch dort.